Zur Erstellung eines Angebots schicken Sie bitte die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail oder per Post zu.
Die Honorare für Fachübersetzungen richten sich nach den marktüblichen Preisen (siehe z.B. Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2011 (herausgegeben vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.). Die Übersetzungen werden nach Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) oder nach Wörtern abgerechnet.
Die beglaubigte Übersetzungen und die Dolmetscherleistungen werden aufgrund dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
abgerechnet. Für die Beglaubigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.