Beglaubigte Übersetzungen von öffentlich bestellter und allgemein vereidigter
Urkundenübersetzerin für die ungarische Sprache
Die Beglaubigung bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen werden zur Vorlage bei den Behörden und im internationalen Rechtsverkehr benötigt.
Diese Übersetzungen werden mit Unterschrift, Stempel und einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die Übersetzungen werden deutschlandweit von den Behörden akzeptiert.
Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel braucht man für alle offiziellen Dokumente, die bei einer Behörde vorgelegt werden, eine beglaubigte Übersetzung, egal ob es um Standesamt, Krankenkasse, Sozialamt, Jugendamt, Versicherungen, Banken, Gerichte geht. Die Arbeitgeber verlangen auch oft eine beglaubigte Übersetzung über die Zeugnisse der Arbeitnehmer.
Die häufigsten Urkunden und Textsorten, die beglaubigt übersetzt werden müssen:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Führungszeugnis
Meldebescheinigung
Abiturzeugnis
Hochschuldiplom
Scheidungsurkunde
Testament
Verträge
Die häufigsten Situationen, wenn man eine beglaubigte Übersetzung braucht:
Eheschließung
Vaterschaftsanerkennung
Adoption
Ummeldung der Krankenversicherung
Antrag auf Beihilfe vom Sozialamt
Anerkennung von Fachqualifikationen (Abitur, Facharbeiterbrief, Diplom)
Anstellung eines ausländischen Arbeitnehmers
Erbfälle
Scheidungsfälle
Firmengründung
Ummeldung des Fahrzeuges
Kauf und Verkauf von Immobilien, Fahrzeugen usw.
Strafverfolgung
Ablauf des Übersetzungsprozesses
Sie schicken mir eine Kopie des Originaldokumentes per E-Mail oder per Post zu. Ich gebe Ihnen gerne kostenlos ein Angebot. Werde ich beauftragt, fertige ich innerhalb des angegebenen Termins die beglaubigte Übersetzung an.
Da die Übersetzungen im Original bei der Behörde vorgelegt werden müssen, können sie nur per Post zugeschickt oder in Einzelfällen persönlich abgeholt werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich. Die Rechnung kann per Überweisung beglichen werden.